Zur Einleitung von Volksbegehren und Bürgerrechten, aber auch zur Kandidatur bestimmter Parteien bei Wahlen und von Personen für das Amt des Bundespräsidenten, sind Unterstützungserklärungen erforderlich, welche von den Interessensgruppen gesammelt werden.
Damit soll dokumentiert werden, dass das jeweilige Anliegen oder die Kandidatur auf Zustimmung in der Bevölkerung hoffen kann
Diese Unterstützungserklärungen müssen im Regelfall vor einem dazu bestimmten Gemeindeorgan oder einem Notar unterschrieben und sodann in der Wählerevidenz vermerkt werden. Das Wahlrecht des Unterstützenden wird auf der Erklärung bestätigt.
Ansprechpartner
Spat Wolfgang, MPA
Abteilungsleiter Bürgerservice, Einwohneramt und Standesamt- Telefon
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