Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis. Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.
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Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Marktgemeindeamt St. Florian, Tel. 07224 4255-0