Alles
Österreichweit

Kompostieranlage: Familie Plass, Fernbach 2, 4490 St. Florian

Abgabezeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag
08.00 - 17.00 Uhr
Keine Anlieferung an Sonn- und Feiertagen

Florianer:Innen können ihren Hecken- und Strauch- und Grünschnitt aus den örtlichen Garten- und Grünanlagen in Eigenregie zur Kompostieranlage bringen, unter verbindlicher Einhaltung folgender Regeln:

Grundsätzlich ist der Hecken-, Strauch- und Grünschnitt auf den dafür vorgesehenen und auch beschrifteten Plätzen, entsprechend den Anweisungen des Anlagenbetreibers, anzuliefern und getrennt abzulagern.

Obergrenze für freie Anlieferungen aus Privathaushalten pro Jahr:

  • 9 m³ Grünschnitt
  • 16 m³ Hecken Strauchschnitt (inkl. Wurzelstöcke - bis 25 kg) je Haushalt und Jahr

das sind insgesamt 25 m³ Anlieferung je Haushalt.

Für Direktanlieferungen aus Privathaushalten bis zu diesen Obergrenzen besteht keine Eintragungspflicht.

Sollten die Jahresgesamtanlieferungen von Privathaushalten darüber hinausgehen, so sind diese Mengen direkt dem Anlagenbetreiber bekanntzugeben und mit ihm abzurechnen. Wurzelstöcke über 25 kg sind dem Anlagenbetreiber ebenfalls zu melden und mit ihm ebenfalls direkt abzurechnen.

Die Eintragungspflicht bleibt für Anlieferungen durch Dritte (Firmen wie Garten- und Grünraumpflegern/-gestaltern etc.), die im Auftrag eines Florianer Garten- und Grundbesitzers entsorgen, weiterhin in Form von Lieferscheinen bestehen. Die Obergrenze für Anlieferungen (s.o.) sind dabei ebenfalls zu beachten.

Firmenanlieferungen und sonstige Anlieferungen, die nicht üblichen Haushaltsanlieferungen entsprechen, und sind mit dem Anlagenbetreiber direkt abzurechnen.

Bei allen Anlieferungen zur Kompostieranlage ist darauf zu achten, dass diese nicht mit Stör- oder Fremdstoffen belastet sind.

Die Übernahmebedingungen für die Florianer:innen finden Sie auch auf der Kompostierungsanlage im Nahbereich der ehemaligen Telefonzelle.

Nutzen Sie das kostenlose Angebot zur Abgabe von Hecken-, Strauch- und Grünschnitt!

Ablagerungen von Hecken-, Strauch- und Grünschnitt an Bachufern, Feldrainen, im Wald etc. sind strengstens untersagt und werden zur Anzeige gebracht.

Ansprechpartner

Swoboda Peter
Abteilung Bauen, Gemeindeentwicklung und Umwelt
Telefon
+43 7224 42 55-15
E-Mail
gemeinde@st-florian.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)
peter.swoboda@st-florian.ooe.gv.at
mehr Informationen
Wallner Monika
Sekretärin
Telefon
+43 7224 4255 - 13
Fax
+43 7224 4255 - 42
E-Mail
monika.wallner@st-florian.ooe.gv.at
mehr Informationen