Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 15 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. - §26, Abs.1, oö.BauO.1994)Bitte mitbringen:Anzeige formlosSkizze des Bauvorhabens