Die Anzeige des Sterbefalles ist von jener Personenstandsbehörde (Standesamt) in das Zentrale Personenstandsregister einzutragen, in der sich der Tod der Person ereignet hat. Die Beurkundung eines Sterbefalles ist bei jeder Personenstandsbehörde (Standesamt) möglich. Der Tod einer Person ist der Personenstandsbehörde (Standesamt) spätestens am folgenden Werktag mitzuteilen. Die Anzeige des Todes obliegt der Reihe nach:
- dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist
- dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen
- dem letzten Unterkunftgeber
- dem Arzt der die Totenbeschau vorgenommen hat
- der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt
- sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
Für die Anzeige sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldenachweis
- Nachweis des akademischen Grades
- sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
- 76,60 Euro Totenbeschaugebühr
- 9,30 Euro für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
Ansprechpartner
Lehner Gerhard
Standesbeamter & Umweltagenden- Telefon
- +43 7224 42 55-25
- Fax
- +43 7224 42 55-42
- gemeinde@st-florian.ooe.gv.at
- E-Mail (persönlich)
- gerhard.lehner@st-florian.ooe.gv.at
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Kopler Nicole
Abteilung Finanzen- Telefon
- +43 7224 42 55-24
- E-Mail (persönlich)
- nicole.kopler@st-florian.ooe.gv.at
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