Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche der örtlich zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt in dem Ort, wo das Kind geboren ist) mitzuteilen. Die Anzeige der Geburt obliegt der Reihe nach:
- dem Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist
- dem Arzt oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren
- dem Vater oder der Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigefrist imstande sind,
- der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über die Geburt durchführt
- sonstigen Personen, die von der Geburt auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
Für die Beurkundung sind vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- Nachweis des akademischen Grades
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe)
- 18,60 Euro für die Ausstellung von zwei Geburtsurkunden
Ansprechpartner
König Andreas
Standesbeamter & Umweltagenden- Telefon
- +43 7224 42 55-25
- E-Mail (persönlich)
- andreas.koenig@st-florian.ooe.gv.at
- mehr Informationen
Haunschmid Lisa
Kassaführer, Bürgerservice, Einwohneramt, Mitarbeiter im Standesamt- Telefon
- +43 7224 42 55-20
- E-Mail (persönlich)
- lisa.haunschmid@st-florian.ooe.gv.at
- mehr Informationen