Die Gemeinden sind verpflichtet einen Abwasserkataster zu erstellen, der folgende Angaben enthalten muss:
- Für jedes Objekt die Art der Abwasserentsorgung (Entsorgung durch zentrale oder dezentrale Abwasserentsorgungsanlagen, durch Kleinkläranlagen, durch Sammlung in Senkgruben)
- Für jedes Objekt, deren Abwasser in Senkgruben gesammelt wird, zusätzlich die Größe der Senkgrube und die Grundlage für die Entsorgung (längerfristiger Entsorgungsvertrag oder Einzelverträge).
Ansprechpartner
Rothbauer Sabine
Abteilung Bauen, Gemeindeentwicklung und Umwelt- Telefon
- +43 7224 42 55-16
- Fax
- +43 7224 42 55-42
- gemeinde@st-florian.ooe.gv.at
- E-Mail (persönlich)
- sabine.rothbauer@st-florian.ooe.gv.at
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